Fragen & Antworten
FAQ
Im öffentlichen Verkehrsraum (Bürgersteige, Straße, usw.) bedarf das Abstellen eines Containers eine schrifliche Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Diese „Verkehrsrechtliche Anordnung“ kostet eine geringe Verwaltungsgebühr.
In der Regel genügt eine Containerbestellung am Vortag. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung früher entgegen und vereinbaren mit Ihnen einen günstigen Termin zur Anlieferung.
Unter keinen Umständen dürfen Stoffe in die bereitgestellten Container die die Umwelt belasten können. Hierzu zählen unter anderem Batterien, Leuchtstoffröhren, Behälter mit nicht eingetrockneten Lacken, Farben oder Kleberresten, Altöle sowie asbestzementhaltige Fassaden- oder Dachplatten (Eternit), usw.
Im Prinzip alles. Ist Ihnen jedoch die Möglichkeit gegeben z. B. größere Mengen Altmetall, Bauschutt oder Holz auszusortieren, lohnt sich oft ein weiterer Container, da durch die Trennung der Materialien erheblich an Gewicht und somit an Entsorgungsgebühren gespart werden kann.
Dagegen gehören Umweltbelastende Stoffe wie z. B. Batterien, Öle, Lacke, Farben, usw. niemals in einen Container oder die Mülltonne. Stoffe dieser Art müssen an besonderen Sammelstellen abgegeben werden.
Die größen aller Container können Sie unserer Containerliste entnehmen. Die Zufahrt muss mindestens eine Breite von 3,50 Meter oder mehr betragen um auch die Zufahrt des liefernden LKW gewährleisten zu können. In der Länge werden inklusive LKW etwa 10 bis 15 Meter benötigt, so dass auch das Absetzen der Container ohne Behinderungen durchgeführt werden kann.
Wenn ein Container nicht vollständig gefüllt ist berechnen wir Ihnen nur die Gebühren bzw. Kosten für den reinen Inhalt. Wird ein Container gewogen so müssen Sie nur das tatsächliche Gewicht bezahlen.
Im Optimalfall sind Sie direkt vor Ort und nehmen den Fahrer in Empfang. Für schwer auffindbare oder zugängliche Aufstellorte senden Sie uns bitte eine Skizze / Plan mit dem eingezeichneten Standort zu.